Ersatzpflicht des Arztes für elterlichen Unterhalt bei fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch - Anrechnung von Beihilfen auf Schadensersatzanspruch
BGH, Urteil vom 25.02.1992 - Aktenzeichen VI ZR 44/91
DRsp Nr. 1993/773
Ersatzpflicht des Arztes für elterlichen Unterhalt bei fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch - Anrechnung von Beihilfen auf Schadensersatzanspruch
»a) Beträge, die der Dienstherr des Geschädigten als Beihilfe oder nach den bis zum 30. September 1985 geltenden Beihilfevorschriften (hier: § 3 Abs. 4 BhV a.F. des Landes Niedersachsen) als vorläufige Hilfe für einen Schadensfall gemacht hat, sind auf den Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger nicht anzurechnen.b) Zum Fall der Ersatzpflicht des Arztes für die Unterhaltsbelastung der Eltern im Falle eines fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruches aus Notlagenindikation aufgrund einer günstigen Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geburt.«