I. Auf die Beschwerde der Ehefrau wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 10.11.2021 abgeändert und in Ziffer 1 und 2 des Tenors wie folgt neu gefasst:
1.Der Antrag des Antragstellers auf Ersetzung der Einwilligung seiner Ehefrau in die Adoption von M. und A. wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Ersetzung der Einwilligung der Ehefrau des Antragstellers in eine Adoption.
Herr W. und Frau W. sind seit 1981 miteinander verheiratet.
Aus der Ehe sind die zwischenzeitlich volljährigen Kinder T., wohnhaft im Libanon, und B., wohnhaft in Australien, hervorgegangen.
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