Auf die Beschwerde des Kindesvaters, des Beteiligten zu 2., wird der Beschluss des Amtsgerichts Düren – Familiengericht - vom 27.06.2011 –
Von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren sowie einer Anordnung zur Kostenerstattung wird abgesehen.
Verfahrenswert: 3000.- €
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