SchlHOLG - Beschluss vom 15.01.2003
2 W 140/02
Normen:
BGB § 1748 Abs. 3 ;

Ersetzung der Einwilligung in Adoption

SchlHOLG, Beschluss vom 15.01.2003 - Aktenzeichen 2 W 140/02

DRsp Nr. 2003/15165

Ersetzung der Einwilligung in Adoption

»Die Einwilligung eines Elternteiles in die Annahme seines Kindes kann bei besonders schwerer geistiger Behinderung und darauf beruhender Unfähigkeit zur Pflege und Erziehung auch dann ersetzt werden, wenn das Kind ohne Adoption die bisherige Pflegefamilie verlassen müsste und die Aufnahme in eine andere Pflegefamilie es in seiner Entwicklung ebenso schwer gefährden würde wie eine Heimunterbringung.«

Normenkette:

BGB § 1748 Abs. 3 ;

Tatbestand: