Der Gegenstandswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die (Stiefkind)Adoption seines Sohnes durch den neuen Ehemann der Mutter (§ 1748 BGB). Das Familiengericht hat nach persönlicher Anhörung der Beteiligten (in Bezug auf den Vater im Wege der Rechtshilfe) die Einwilligung ersetzt, hiergegen wendet sich der Vater mit seiner Beschwerde.
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