Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der am 26.02.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen abgeändert.
Der Antrag des Kindesvaters auf Ersetzung der Zustimmung zur Namensänderung vom 11.03.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für die erste und zweite Instanz wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
A.
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