Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 17.12.2013 hinsichtlich der Absätze 2 bis 5 des Tenors aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Kindesmutter zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
I.
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