Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schweinfurt vom 07.05.2021 abgeändert:
Der Antrag der Antragsteller, die Einwilligung des Antragsgegners in die Änderung des Namens der beteiligten Kinder zu ersetzen, wird abgewiesen.
2Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
4Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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