Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree vom 19. März 2014 unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 2.764 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragsgegnerin zu 55 % und dem Antragsteller zu 45 % auferlegt.
Beschwerdewert: bis 5.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Umgangskosten aus zwei vertraglichen Vereinbarungen.
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