Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2015 und des Sozialgerichts Speyer vom 9. Juni 2011 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 6031,42 Euro zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits aller Rechtszüge.
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