Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die in den Abrechnungsbescheiden vom 3.7.2001 erfolgte Aufteilung der Erstattungsbeträge auf die Klägerin und ihren Ehemann zu Recht erfolgt ist.
Die Klägerin wurde mit ihrem Ehemann für die Jahre 1996 bis 1999 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin hat drei Kinder.
Der Ehemann der Klägerin bezog in allen Streitjahren, die Klägerin lediglich in den Jahren 1996 und 1999 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, von denen Lohnsteuerabzugsbeträge einbehalten wurden. Daneben bezogen sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Klägerin noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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