1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3. Der Verfahrenswert beträgt bis zu 9.300 €.
I.
Die Beteiligten streiten um Aufwendungsersatz.
Die miteinander verheirateten Beteiligten leben seit spätestens Januar 2010 voneinander getrennt. Die Antragsgegnerin war zu diesem Zeitpunkt aus dem je zu hälftigem Miteigentum der Beteiligten stehenden Einfamilienhaus, gelegen in K..., ... Straße 2 (Baujahr 1989/1990), ausgezogen. Der Antragsteller wohnt dort weiterhin mit seiner Lebenspartnerin sowie dem gemeinsamen minderjährigen Sohn der Beteiligten.
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