Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Idar-Oberstein vom 10.6.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 710,00 € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten war ein Güterrechtsverfahren anhängig. Durch Beschluss des Senats vom 20.2.2014 wurde unter teilweiser Abänderung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung bezüglich der erstinstanzlich entstandenen Kosten entschieden, dass diese die Antragstellerin zu 3/4 und der Antragsgegner zu 1/4 zu tragen hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|