Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 14.3.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 06.3.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1).
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 229,55 € festgesetzt.
I.
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