Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12. Mai 2015 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 21. April 2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 500 €.
I.
Die sofortige Beschwerde ist gem. §
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