OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.10.2024
16 WF 46/24
Normen:
FamFG § 158c Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
AG Weinheim, vom 21.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 146/23

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom Verfahrensbeistand beauftragten Dolmetschers für die Verständigung mit ausländischen Beteiligten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2024 - Aktenzeichen 16 WF 46/24

DRsp Nr. 2025/1033

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom Verfahrensbeistand beauftragten Dolmetschers für die Verständigung mit ausländischen Beteiligten

Kosten des vom Verfahrensbeistand beauftragten Dolmetschers für die Verständigung mit ausländischen Beteiligten sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht zuvor die Hinzuziehung eines Dolmetschers gestattet und der Verfahrensbeistand im Vertrauen hierauf den Dolmetscher beauftragt hat.

Tenor

1. Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 21.03.2024 wird zurückgewiesen.

2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; die Beteiligten haben ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst zu tragen.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 158c Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergütung des Verfahrensbeistands und insbesondere die Erstattung von Dolmetscherkosten.

Mit der Beschwerde wendet sich die Bezirksrevisorin gegen die Erstattung von Dolmetscherkosten, die der Verfahrensbeiständin anlässlich ihrer Tätigkeit in einem Kinderschutzverfahren entstanden sind.