Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 7.8.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bielefeld vom 2.8.2012 dahingehend abgeändert, dass aufgrund des Beschlusses vom 23.4.2012 ein Betrag von 345,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 7.5.2012 an den Antragsgegner zu erstatten ist.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 546,69 € festgesetzt.
I.
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