Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung
OLG München, Beschluss vom 18.07.2003 - Aktenzeichen 11 W 1732/03
DRsp Nr. 2004/15216
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung
»Die Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sind regelmäßig zu erstatten (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Senats).«