Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 7. Mai 2010 aufgehoben, soweit die Beschwerde der Betroffenen zurückgewiesen wurde.
Die Sache wird insoweit zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Für die Betroffene wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 15. September 2009 die Beteiligte zu 2 zur Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten und Unterbringung bestellt. Die Frist zur Überprüfung der Betreuung wurde auf den 15. September 2010 bestimmt.
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