SchlHOLG - Beschluss vom 13.08.2003
2 W 110/03
Normen:
GG Art. 6 ; BGB § 1626 ; PStG § 45 Abs. 2 ; PStG § 48 ; PStG § 49 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2003, 461
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 24.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 192/03
AG Itzehoe, - Vorinstanzaktenzeichen 33 III 38/02

Erteilung des Vornamens Emelie-Extra für ein Mädchen

SchlHOLG, Beschluss vom 13.08.2003 - Aktenzeichen 2 W 110/03

DRsp Nr. 2003/15098

Erteilung des Vornamens "Emelie-Extra" für ein Mädchen

»"Emelie-Extra" kann einem Mädchen als Vorname erteilt werden.«

Normenkette:

GG Art. 6 ; BGB § 1626 ; PStG § 45 Abs. 2 ; PStG § 48 ; PStG § 49 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die nicht verheiratete Beteiligte zu 1) gebar am 5. September 2002 im Krankenhaus in I. ein Mädchen und beantragte gegenüber der Beteiligten zu 2) in die betreffenden Personenstandsregister als Vornamen "Emelie-Extra" einzutragen. "Emelie" sei der Name der Figur auf dem Kühler von Autos der Marke "Rolls Royce" und "Extra" die Bezeichnung für ein Flugzeug; sie und ihr Lebengefährte - der Kindesvater - seien auch Piloten, weshalb sich ein Bezug zur Fliegerei ergebe. Außerdem sei ihres Wissens in Griechenland "Extra" ein gängiger Mädchenvorname. Nach Mitteilung des griechischen Generalkonsulats in Hamburg, dass dies nicht zutreffe, legte die Beteiligte zu 2) den Eintragungsvorgang dem Amtsgericht Itzehoe mit dem Ersuchen einer Entscheidung gemäß § 45 Abs. 2 PStG über die Vornahme der Amtshandlung vor.