Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 16.12.2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Husum vom 18. August 2008 abgeändert und der Unterhaltsfestsetzungsantrag der Antragstellerin vom 02.05.2008 zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Streitwert von 3.920 €.
I.) Das Amtsgericht hat den vom Antragsgegner an die Antragstellerin zu zahlenden Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren wie folgt festgesetzt:
- Für den Zeitraum vom 01.02.2008 bis 30.05.2008 auf 980 €,
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