SchlHOLG - Beschluss vom 19.06.2003
13 WF 66/03
Normen:
BGB § 1376 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2003, 409
Vorinstanzen:
AG Itzehoe, vom 10.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 71 F 1091/01

Ertragswertberechnung bei teilweise verpachtetem Hof

SchlHOLG, Beschluss vom 19.06.2003 - Aktenzeichen 13 WF 66/03

DRsp Nr. 2003/15107

Ertragswertberechnung bei teilweise verpachtetem Hof

»Zur Anwendung des § 1376 IV BGB auch bei teilweiser Verpachtung der Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs«

Normenkette:

BGB § 1376 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat zutreffend eine hinreichende Erfolgsaussicht für das beabsichtigte Auskunftsbegehren der Antragsgegnerin verneint. Auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses, denen der Senat folgt, wird Bezug genommen.