Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 4 wird der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 3. Februar 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Kammergericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
A.
Das Verfahren betrifft die Berichtigung der Eintragung des Geburtsnamens des betroffenen Kindes im Geburtenregister.
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