Der Kläger beansprucht als Konkursverwalter über das Vermögen der Firma Christian P KG eine Kommanditbeteiligung an der Immobiliengesellschaft H, KG (im folgenden kurz Immobiliengesellschaft genannt).
Die Gemeinschuldnerin ist die Rechtsnachfolgerin der früheren Einzelfirma C P Maschinenfabrik. Diese Einzelfirma wurde nach dem Tode des ursprünglichen Inhabers seit 19 zunächst von einer Erbengemeinschaft fortgeführt.
Am 10.12.1984 zeichnete die Firma C P Maschinenfabrik die streitgegenständliche Beteiligung an der Immobiliengesellschaft. Die Kommanditeinlage von nominell 500.000,00 DM zuzüglich Ausgabeaufgeld wurde am 21.12.1984 von einem Firmenkonto der Einzelfirma C P überwiesen.
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