Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14.05.2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.127,14 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi Q5 2.0 mit der Fahrgestellnummer A zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagte zu 93 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.
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