OLG Nürnberg - Urteil vom 19.05.2008
10 UF 768/07
Normen:
BGB § 1570 Abs. 1 § 1578b § 1579 Nr. 3, 5 ;
Fundstellen:
FuR 2008, 512
OLGReport-Nürnberg 2008, 910
Vorinstanzen:
AG Schwandorf, vom 23.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 719/05

Erwerbsobliegenheit bei nachehelichem Betreuungsunterhalt

OLG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2008 - Aktenzeichen 10 UF 768/07

DRsp Nr. 2008/21745

Erwerbsobliegenheit bei nachehelichem Betreuungsunterhalt

1. Auch wenn hinsichtlich der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht mehr das nach altem Recht entwickelte Altersphasenmodell zum Tragen kommt und nach dem Willen des Gesetzgebers nunmehr stärker auf den Einzelfall und tatsächlich bestehende, zumutbare und verlässliche Möglichkeiten der Kinderbetreuung abgestellt werden soll, ist nicht zuletzt im Interesse der Rechtssicherheit für den Regelfall eine gewisse schematisierende Betrachtungsweise angemessen und geboten, von der allerdings aufgrund besonderer Umstände jederzeit abgewichen werden kann.2. Von dem betreuenden Elternteil kann nicht sogleich nach Ablauf von drei Jahren nach der Geburt des Kindes eine über den Umfang einer Geringverdienertätigkeit hinausgehende Beschäftigung gefordert werden; als zeitliche Zäsur, ab der gewöhnlich eine Halbtagstätigkeit zu erwarten ist, erscheint der Eintritt des Kindes in die zweite Grundschulklasse angemessen, eine Obliegenheit zur Vollerwerbstätigkeit wird im Regelfall nicht vor dem 15. Lebensjahr des betreuten Kindes anzunehmen sein.

Normenkette:

BGB § 1570 Abs. 1 § 1578b § 1579 Nr. 3, 5 ;

Tatbestand: