Erwerbsobliegenheit der barunterhaltspflichtigen, neu verheirateten Mutter
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.08.1986 - Aktenzeichen 2 UF 252/85
DRsp Nr. 1995/2731
Erwerbsobliegenheit der barunterhaltspflichtigen, neu verheirateten Mutter
1. Ist die den Kinder aus geschiedener Ehe barunterhaltspflichtige Mutter erneut verheiratet und in der neuen Ehe als Hausfrau mit einem Nebeneinkommen tätig, so bleibt sie trotzdem im Verhältnis zu den Kindern zu vollschichtiger Erwerbstätigkeit verpflichtet.2. Bei der Errechnung des Kindesunterhaltes (gegebenenfalls aus einem fiktiven Einkommen) ist darauf zu achten, daß die Kinder durch die neue Ehe nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden.