I. Dem Kläger wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H. in E., bewilligt, soweit er beantragt, die Beklagte in Abänderung des am 18.11.2008 verkündeten Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Erfurt, Az. 35 F 123/08, zu verurteilen an ihn einen monatlichen Ehegattenunterhalt
1. vom 01.10. bis 30.11.2007 in Höhe von 364,- €,
2. vom 01.12.2007 bis 31.01.2008 in Höhe von 522,- €,
3. vom 01.02. bis 31.05.2008 in Höhe von 352,- €,
4. für Juni 2008 in Höhe von 219,- €,
5. vom 01.07. bis 31.12.2008 in Höhe von 389,- € und
6. ab dem 01.01.2009 in Höhe von 391,- € zu zahlen.
II. Im Übrigen wird dem Kläger Prozesskostenhilfe verweigert.
I.
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