SchlHOLG - Urteil vom 05.06.1996
12 UF 90/95
Normen:
BGB § 1577 § 1578 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 297
OLGReport-Schleswig 1996, 236
SchlHA 1996, 220
Vorinstanzen:
AG Lübeck, vom 04.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 129 F 82/93

Erwerbsobliegenheit eines teilzeitbeschäftigten Unterhaltsberechtigten bei Krankschreibung; Berücksichtigung des Wohnvorteils nach Abschluß einer ehemals übersteigenden Finanzierung

SchlHOLG, Urteil vom 05.06.1996 - Aktenzeichen 12 UF 90/95

DRsp Nr. 1997/5662

Erwerbsobliegenheit eines teilzeitbeschäftigten Unterhaltsberechtigten bei Krankschreibung; Berücksichtigung des Wohnvorteils nach Abschluß einer ehemals übersteigenden Finanzierung

»1. Ist eine teilzeitbeschäftigte Unterhaltsberechtigte im Zeitraum vor ihrer Verrentung krankgeschrieben, bedarf es für diese Zeit keiner Bemühungen um eine Vollzeitbeschäftigung.2. Ist wegen übersteigender Finanzierungskosten bei Eheende ein Wohnvorteil verneint worden, kann auch für die Zeit nach Abschluß der Finanzierung von einer Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch einen Wohnvorteil nicht ausgegangen werden.«

Normenkette:

BGB § 1577 § 1578 ;

Tatbestand: