OLG Köln - Beschluss vom 29.12.2008
14 WF 204/08
Normen:
BGB § 1570;
Vorinstanzen:
AG Euskirchen, vom 13.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 19 F 161/08

Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten nach Änderung der Rechtslage

OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2008 - Aktenzeichen 14 WF 204/08

DRsp Nr. 2009/8794

Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten nach Änderung der Rechtslage

Dem Unterhaltsberechtigten ist eine angemessene Übergangszeit von sechs bis zwölf Monaten zuzubilligen, um sich auf die geänderte Rechtslage nach dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz einzustellen und neben der Betreuung zweier Kinder im Alter von 15 und 12 Jahren eine Vollzeitarbeitsstelle zu finden.

Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom 13.08.2008 (19 F 161/08) abgeändert und der Beklagten Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Klage unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt T. in F. bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1570;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.