Die Antragsgegnerin verlangt vom Antragsteller im Scheidungsverbund nachehelichen Unterhalt.
Die Antragsgegnerin, geboren am 3. Juli 1956, und der Antragsteller, geboren am 20. Januar 1958, haben am 9. April 1976 geheiratet. Aus der Ehe sind zwei zwischenzeitlich volljährige Kinder hervorgegangen. Die Parteien haben sich im Januar 1994 getrennt. Die Antragsgegnerin war während des Zusammenlebens der Parteien nicht erwerbstätig. Von Mai 1997 bis August 1999 erzielte sie aufgrund einer Teilzeitarbeit ein monatliches Nettoeinkommen von 1.936 DM. Danach war sie arbeitslos und erhielt ein wöchentliches Arbeitslosengeld von 307,30 DM.
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