OLG Zweibrücken - Urteil vom 01.02.2008
2 UF 170/07
Normen:
BGB § 1361 ; BGB § 1570 (n.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2008, 886
Vorinstanzen:
AG Neustadt an der Weinstraße, vom 18.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 294/04

Erwerbspflicht bei Betreuung eines 10-jährigen Kindes

OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.02.2008 - Aktenzeichen 2 UF 170/07

DRsp Nr. 2008/19596

Erwerbspflicht bei Betreuung eines 10-jährigen Kindes

»Zur Frage des Umfanges der Erwerbspflicht eines seit längerer Zeit getrennt lebenden Ehegatten, der ein zehnjähriges Kind betreut.«

Normenkette:

BGB § 1361 ; BGB § 1570 (n.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt für die gemeinsame Tochter T..., geboren am ..., die seit der Trennung der Parteien im Herbst 2004 von der Klägerin betreut wird.

Gegenstand des Berufungsverfahrens sind Trennungsunterhaltsansprüche ab Juli 2005.

Die am ... geborene Klägerin war bis zur Trennung der Parteien in einer der Firmen des Beklagten geringfügig erwerbstätig. In der Folgezeit war sie zunächst ohne Einkommen. Im Juli 2005 nahm sie eine Stelle als H... in einem Kindergarten der Lebenshilfe in N... auf; im Juli und August 2005 erzielte sie daraus monatliche Einkünfte von 200,00 Euro, von September 2005 bis September 2006 monatlich 400,00 Euro, seit Oktober 2006 monatlich rund 800,00 Euro netto. Das letztgenannte Einkommen resultiert aus einer teilschichtigen Tätigkeit im Umfang von 25 Wochenstunden. Daneben erhielt die Klägerin im Juli und August 2005 monatlich 130,00 Euro für die Betreuung weiterer Kinder.