I.
Die Parteien sind seit dem 15.11.1982 rechtskräftig geschiedene Eheleute - 42 F 283/81 AG Stade -. Aus der Ehe sind die inzwischen verstorbene Tochter I. und die am 10.09.1977 geborene, bei der Beklagten lebende Tochter D. hervorgegangen. Für diese zahlt der Kläger ab 01.07.1992 monatlich 570 DM Unterhalt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|