Erzwingung von Auskünften über Vorsorgungsanwartschaften
OLG Köln, Beschluß vom 14.07.1997 - Aktenzeichen 27 WF 52/97
DRsp Nr. 1997/9549
Erzwingung von Auskünften über Vorsorgungsanwartschaften
»Das Familiengericht kann die Auskünfte über Versorgungsanwartschaften von Ehegatten zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs nach § 11 Abs. 2VAHRG gem. § 33FGG erzwingen.Die Androhung des Zwangsgeldes setzt nicht voraus, daß ein Verschulden des Auskunftspflichtigen bereits feststeht oder eine Zuwiderhandlung schon erfolgt ist.«