LG Aachen - 31.10.1988 (7 S 233/88) - DRsp Nr. 1994/14204
LG Aachen, vom 31.10.1988 - Aktenzeichen 7 S 233/88
DRsp Nr. 1994/14204
Es ist schon zweifelhaft, ob die Aufnahme eines Darlehens überhaupt ein Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs ist. Dies ist aber jedenfalls dann sicherlich nicht der Fall, wenn das Darlehen der Finanzierung eines Hausbaues oder der Verringerung der dadurch entstandenen Lasten dient.