I.
In der vorliegenden Kindschaftssache hat das Familiengericht mit Beweisbeschluss vom 5. Oktober 2004 die Einholung eines weiteren molekulargenetischen Abstammungsgutachtens unter Einbeziehung von Gewebeproben des im Jahre 2002 verstorbenen R. D. sowie zum Zwecke der Durchführung der Begutachtung die Exhumierung der Leiche des Verstorbenen angeordnet.
Mit ihrer als "Beschwerde" bezeichneten Eingabe vom 5. November 2004 wendet sich die Ehefrau des Verstorbenen gegen die angeordnete Exhumierung.
Das Familiengericht hat der "Beschwerde" mit Beschluss vom 14. Januar 2005 nicht abgeholfen und die Akten dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.
II.
Die Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung kann keinen Bestand haben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|