FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.02.2002
V 82/02
Normen:
EStG § 3b ;
Fundstellen:
EFG 2002, 601

Familienähnliche Betreuung nach § 34 SGB VIII

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.02.2002 - Aktenzeichen V 82/02

DRsp Nr. 2002/4730

Familienähnliche Betreuung nach § 34 SGB VIII

Einem Vollzeit beschäftigten Betreuer, der die Kleingruppe alleinverantwortlich führt, können pro Jahr Lohnzuschläge für bis zu 110 Stunden Feiertags-, 630 Stunden Sonntags- und 600 Stunden Nachtarbeit auch ohne Einzelnachweis der tatsächlich geleisteten Arbeit zu begünstigten Zeiten steuerfrei ausgezahlt werden.

Normenkette:

EStG § 3b ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob vom Kläger (Kl.) u. a. an Betreuer von Kleingruppen gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Der Beklagte, das Finanzamt (FA), erkennt die Steuerfreiheit nach einer Lohnsteueraußenprüfung nicht an und nimmt den Kl. deswegen in Haftung.