LG Zweibrücken, vom 19.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 29/03
AG Zweibrücken, - Vorinstanzaktenzeichen III 7/02
Familienforschung - Einsichtnahme in Zivilstandsregister durch Genealogen
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.06.2003 - Aktenzeichen 3 W 76/03
DRsp Nr. 2003/8912
Familienforschung - Einsichtnahme in Zivilstandsregister durch Genealogen
»Genealogen dürfen in Rheinland-Pfalz Einsicht in die vor dem 1. Januar 1876 geführten Zivilstandsregister nehmen, um in einem "Bürgerbuch" die verwandtschaftlichen Beziehungen der Bevölkerung eines bestimmten Gebietes darzustellen.«