Die Beschwerde des Jugendlichen vom 30. Oktober 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 20. September 2019 wird zurückgewiesen.
II.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
In dem vorliegenden Verfahren geht es um die familiengerichtliche Genehmigung der Ermächtigung der Kindeseltern zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch einen Jugendlichen.
Der Jugendliche ist zwischenzeitlich 16 Jahre alt und besucht die zehnte Klasse. Er lebt bei seinen Eltern, welche die elterliche Sorge für ihn gemeinsam ausüben. Der Jugendliche möchte mit Ermächtigung seiner Eltern einen selbständigen Gewerbebetrieb zum Verkauf von ... gründen und diesen als Kleingewerbe führen.
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