OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.11.2021
6 WF 170/21
Normen:
BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Velbert, vom 20.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 58/21

Familiengerichtliche Genehmigung der Rechtsbehelfsverzichtserklärung für ein KindAnerkennung einer GrenzfeststellungKeine persönliche Anhörung eines erst einjährigen Kindes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2021 - Aktenzeichen 6 WF 170/21

DRsp Nr. 2022/7312

Familiengerichtliche Genehmigung der Rechtsbehelfsverzichtserklärung für ein Kind Anerkennung einer Grenzfeststellung Keine persönliche Anhörung eines erst einjährigen Kindes

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller vom 29.09.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Velbert vom 20.09.2021 abgeändert und der Rechtsbehelfsverzicht der gesetzlichen Vertreter des Kindes bzgl. des Ergebnisses der Grenzermittlung und vorgenommene Abmarkung der Flurstücksgrenze Gemeinde A., Flur 01, Gemarkung B., Flurstück 02 im Termin vom 05.03.2021 durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur C. (2021/ 9028-1 / 20) familienrechtlich genehmigt.

Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.

Normenkette:

BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.