SchlHOLG - Beschluss vom 27.01.2020
15 WF 70/19
Normen:
FamFG § 58 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Schleswig, vom 20.02.2019

Familiengerichtliche Genehmigung des Abschluss eines Vertrages über die schenkweise Übertragung eines Anteils an KommanditkapitalWirtschaftliches Risiko für einen MinderjährigenMit dem Erwerbsvorgang verbundene Vorteile und Nachteile

SchlHOLG, Beschluss vom 27.01.2020 - Aktenzeichen 15 WF 70/19

DRsp Nr. 2020/6023

Familiengerichtliche Genehmigung des Abschluss eines Vertrages über die schenkweise Übertragung eines Anteils an Kommanditkapital Wirtschaftliches Risiko für einen Minderjährigen Mit dem Erwerbsvorgang verbundene Vorteile und Nachteile

1. Für die Frage, ob die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Minderjährigen an einem Erwerbsgeschäft nach § 1822 Nr. 3 BGB genehmigungsbedürftig ist, kommt es allein auf die mit der Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen abstrakten Gefahren für das Vermögen des Minderjährigen an.2. § 1822 Nr. 3 Fall 3 BGB erfasst deshalb auch den Erwerb der Beteiligung an einer bestehenden Kommanditgesellschaft durch einen Minderjährigen, wenn die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt.3. Ob der Beteiligungserwerb im konkreten Fall und im Hinblick auf die jeweilige Ausgestaltung des Erwerbsvorgangs und der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Gesellschaft ein wirtschaftliches Risiko für den Minderjährigen mit sich bringt, ist erst bei der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen der Gesamtabwägung aller mit dem Erwerbsvorgang verbundenen Vor- und Nachteile von Bedeutung. Orientierungssätze: Zur familiengerichtlichen Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden Kommanditgesellschaft durch einen Minderjährigen

Tenor

I. II. III. IV. V.