OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.12.2024
13 WF 134/24
Normen:
BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1851 Nr. 1 Alt. 1;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 25.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 1039/23

Familiengerichtliche Genehmigung einer Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft eines Kindes auf Antrag seiner Mutter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2024 - Aktenzeichen 13 WF 134/24

DRsp Nr. 2025/3180

Familiengerichtliche Genehmigung einer Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft eines Kindes auf Antrag seiner Mutter

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 25.07.2024 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.

Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 800.000 €.

Normenkette:

BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1851 Nr. 1 Alt. 1;

Gründe

I.

Die Beschwerdeführerin ist die Mutter des eingangs genannten Kindes und wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf familiengerichtliche Genehmigung einer Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft.