Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 25.07.2024 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 800.000 €.
I.
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter des eingangs genannten Kindes und wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf familiengerichtliche Genehmigung einer Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft.
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