Auf die Beschwerde der Kinder wird der am 22. Februar 2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 155A
Von der Erhebung von gerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt jeder Beteiligte selbst.
Der Beschwerdewert wird auf 71.500 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die drei minderjährigen Kinder wenden sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22. Februar 2018, mit dem für sie der beteiligte Ergänzungspfleger zur Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte in einem familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren bestellt worden ist.
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