Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fulda vom 25. Juli 2025 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft familiengerichtliche Maßnahmen wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung.
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