I. Der Antragsteller hat beim Landgericht Aachen um Prozeßkostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage nachgesucht, mit der er sich gegen die von der Antragsgegnerin betriebene Vollstreckung wegen Ehegatten- bzw. Kindesunterhalts aus einem notariellen "Scheidungsfolgenvertrag" wendet, den die Parteien am 18.11.1994 in der Absicht, ein Scheidungsverfahren durchzuführen, geschlossen hatten. Nach Abschluß dieses Vertrages haben die Parteien ihre Scheidungsabsicht aufgegeben und bis zu erneuten Trennungen im Jahre 1996 und 1997 wieder zusammengelebt. Ehesachen sind weiterhin nicht anhängig.
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