EuGH - Urteil vom 20.01.2005
Rs C-302/02
Normen:
EG Art. 12 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der Fassung der Verordnung(EG) Nr. 1386/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 (ABl. L 187, S. 1) Art. 3 ;
Fundstellen:
EuZW 2005, 191
FamRZ 2006, 317
Vorinstanzen:
Oberster Gerichtshof (Österreich) - Entscheidung vom 11.07.2002,

Familienleistungen - Von einem Mitgliedstaat an minderjährige Kinder als Vorschuss gewährte Unterhaltszahlung - Kind eines Strafgefangenen - Voraussetzungen der Unterhaltsgewährung - Strafgefangener, der zur Verbüßung seiner Strafe in einen anderen Mitgliedstaat überstellt wird - Artikel 12 EG - Artikel 3 und 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

EuGH, Urteil vom 20.01.2005 - Aktenzeichen Rs C-302/02

DRsp Nr. 2005/10320

Familienleistungen - Von einem Mitgliedstaat an minderjährige Kinder als Vorschuss gewährte Unterhaltszahlung - Kind eines Strafgefangenen - Voraussetzungen der Unterhaltsgewährung - Strafgefangener, der zur Verbüßung seiner Strafe in einen anderen Mitgliedstaat überstellt wird - Artikel 12 EG - Artikel 3 und 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

[Nils Laurin Effing]