OLG Celle - Beschluss vom 04.02.2005
21 WF 15/05
Normen:
BGB § 1361 Abs 1 S. 1 Halbs. 1 ; ZPO § 114 ;
Vorinstanzen:
AG Neustadt/Rübenberg - Beschluss vom 12.01.2005 - 36 F 31/05,

Familienrecht: Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung und Erbringung von den anderen Ehegatten mitbegünstigenden Einzelleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2005 - Aktenzeichen 21 WF 15/05

DRsp Nr. 2007/8241

Familienrecht: Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung und Erbringung von den anderen Ehegatten mitbegünstigenden Einzelleistungen

Anspruch auf Trennungsunterhalte und damit Anspruch auf Prozesskostenhilfe für einen entsprechenden Rechtsstreit kann auch haben, wer bei einem getrennten Leben in der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung einzelne Tätigkeiten in erster Linie für das in der Wohnung lebende 12 Jahre alte gemeinsame Kind erbringt, wenn diese gelegentlich auch dem Ehemann zugute kommen.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs 1 S. 1 Halbs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat Erfolg.