OLG Köln - Beschluß vom 15.12.2000
25 WF 197/00
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;

Familienrecht: Keine Beweisgebühr allein aufgrund prozessleitender vorsorglicher Ladung der Partei

OLG Köln, Beschluß vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 25 WF 197/00

DRsp Nr. 2001/7698

Familienrecht: Keine Beweisgebühr allein aufgrund prozessleitender vorsorglicher Ladung der Partei

Die prozessleitende Ladung einer Partei durch den Vorsitzenden ohne vorherigen oder gleichzeitigen Beweisbeschluss lässt noch keine Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO entstehen. Eine solche fällt erst dann an, wenn die beabsichtigte Parteivernehmung tatsächlich durchgeführt wird.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Winn