Familienrecht: Keine Beweisgebühr allein aufgrund prozessleitender vorsorglicher Ladung der Partei
OLG Köln, Beschluß vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 25 WF 197/00
DRsp Nr. 2001/7698
Familienrecht: Keine Beweisgebühr allein aufgrund prozessleitender vorsorglicher Ladung der Partei
Die prozessleitende Ladung einer Partei durch den Vorsitzenden ohne vorherigen oder gleichzeitigen Beweisbeschluss lässt noch keine Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3BRAGO entstehen. Eine solche fällt erst dann an, wenn die beabsichtigte Parteivernehmung tatsächlich durchgeführt wird.