OLG Köln - Beschluß vom 25.10.2000
26 UF 154/00
Normen:
BGB § 1587 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 312

Familienrecht; Keine Einbeziehung der niederländischen Altersrente in den Versorgungsausgleich

OLG Köln, Beschluß vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 26 UF 154/00

DRsp Nr. 2001/785

Familienrecht; Keine Einbeziehung der niederländischen Altersrente in den Versorgungsausgleich

Die niederländische Altersrente nach dem allgemeinen Altersgesetz vom 31.05.1956 (Algemene Ouderdomwet - AOW) ist nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, da es sich bei ihr um eine Minimalrente handelt, die aus Steuermitteln gespeist wird und auf deren Höhe die Dauer des Arbeitslebens und der Ehe ohne Einfluss ist.

Normenkette:

BGB § 1587 ;

Hinweise:

Eingereicht durch R'inOLG v. Olshausen

Eingereicht durch R'inOLG v. Olshausen

Fundstellen
OLGReport-Köln 2001, 312