1. Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 3.7.2013 dahingehend abgeändert, dass die Pflegeeltern des minderjährigen Kindes X., geboren am [...]2007, als Beteiligte an dem Verfahren des Amtsgerichts Bremen mit der Geschäftsnummer
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht angefallen. Die Entscheidung über die im Beschwerdeverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten wird der Endentscheidung des Amtsgerichts vorbehalten.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Es geht um die Beteiligung der Pflegeeltern des minderjährigen X. an dem seine Person betreffenden Sorgerechtsverfahren.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|